Hinweis für alle Stammkunden und Neukunden
Wir bitten alle Stammkunden und auch Neukunden, bei Ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung explizit nachzufragen, ob diese bei einer Beschädigung an Gebäude und Inventar in einer gewerblich betriebenen Hundepension im Schadensfall eintritt sofern es nicht eindeutig aus der Police hervorgeht.
Im Zweifelsfall durch einen „Zweizeiler“ von der Versicherung bestätigen lassen und dieses dem Buchungsauftrag hinzufügen.
Damit ersparen Sie sich im Schadensfall Unannehmlichkeiten, Kosten und unnötigen Schriftverkehr.